A. Allgemeines
A.1 Wer stellt den medizinischen Tauglichkeitsnachweis aus?
A.2 Wo finden unsere Theoriekurse statt?
A.3 Wann und wie bezahle ich die Ausbildungen und Törns?
B. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
B.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
B.2 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
B.3 Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
B.4 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung vorgesehen?
B.5 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
B.6 Wo findet die Prüfung zum Sportbootführerschien statt?
C. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Motor)
C.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
C.2 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
C.3 Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
C.4 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung vorgesehen?
C.5 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
C.6 Wo findet die Prüfung zum Sportbootführerschein statt?
D. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich SeeSchStr und BinSchStr (Segel+Motor)
D.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
D.2. Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
D.3. Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
D.4. Welcher Zeitrahmen ist für die einzelnen Prüfungsteile vorgesehen?
D.5. Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
D.6. Wo findet die Prüfung zum Sportbootführerschein statt?
E. Sportküstenschifferschein / SKS
E.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung zum SKS?
E.2 Wie lange dauert ein SKS-Ausbildungstörn?
E.3 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich für den SKS?
E.4 Welche Antragsunterlagen gebe ich für die Theorieprüfung SKS ab?
E.5 Welche Antragsunterlagen gebe ich bei der Praxisprüfung SKS ab?
E.6 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung SKS vorgesehen?
E.7 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
E.8 Wo erfolgt die Prüfung zum SKS?
F. Praktische Törns auf Yachten
F.1 Gibt es außer den Ausbildungs- und Prüfungstörns noch weitere Törnangebote?
F.2 Wo finden unsere Törns und Prüfungen statt?
F.3 Dürfen auch Freunde, Bekannte oder andere Personen mitsegeln?
F.4 Welche Kosten kommen tatsächlich bei einem Törn auf mich zu?
G. Funkzeugnisse
G.1 Benötige ich als Schiffsführer ein Funkzeugnis?
G.2 Was beinhaltet das LRC?
G.3 Gilt das LRC auch in der Binnenschifffahrt?
G.4 Wie erfolgt die Funkausbildung für UBI, SRC und LRC?
A. Allgemeines
A.1 Wer stellt den medizinischen Tauglichkeitsnachweis aus?
Jeder Arzt, der die notwendigen Sehtafeln besitzt! Nicht korrekt ausgefüllte Formulare werden durch den Prüfungsausschuss abgelehnt und es erfolgt keine Prüfungszulassung. Wir bieten im Theoriekurs an, den medizinischen Tauglichkeitsnachweis nach vorangehender Untersuchung durch einen eingeladenen Arzt gegen Gebühr ausstellen zu lassen.
A.2 Wo finden unsere Theoriekurse statt?
a) ZHS, Campus am Olympiapark, TU München, 80809 München, Connollystr. 32
b) Hochschule München, München, Dachauerstr. 98B
c) Universität der Bundeswehr, Neubiberg
d) Klinikum der Universität München (KUM), 81377 München, Marchioninistr. 15 oder 80336 München, Lindwurmstr. 2a
e) ZOOM - Live-Online-Kurse
A.3 Wann und wie bezahle ich die Ausbildungen und Törns?
- Theoriekursgebühren können überwiesen oder in bar am ersten Kurstag bezahlt werden.
- Bestelltes Material ist am ersten Kurstag vor Kursbeginn beim Kursleiter zu bezahlen.
- Praxiskurse Jollensegeln werden gemäß den Ausschreibungen des Segelzentrums des ZHS der TU München bezahlt.
- Törngebühren (z.B. SKS-Praxisausbildung) sind gemäß Buchungsbestätigung zu begleichen. In der Regel 50% innerhalb von 7 Tagen, die Restgebühr bis spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn.
- Prüfungsgebühren von den Ausbildungstörns sind ebenfalls bis 3 Wochen vor Törnbeginn zu begleichen. Zahlung vor Ort ist nicht möglich! Hinweise dazu erfolgen rechtzeitig vor Törnbeginn.
B. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
B.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
Die Theorieausbildung wird in einem Kombinationskurs für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen (Motor) absolviert.
Die praktische Motorbootausbildung erfolgt am Starnberger See. Die Stundenanzahl wählen sie selbst - je nach ihrem persönlichen Kenntnisstand. Wir empfehlen dringendst auf jeden Fall 2 Ausbildungsstunden.
B.2 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
Mindestalter 16 Jahre!
B.3 Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
1. Antragsformular Online mit PDF-Ausdruck (Anleitung dazu gibt es im Kurs), ausgefüllt und unterschrieben
2. Medizinischer Tauglichkeitsnachweis (Formblatt gibt es im Kurs)
3. 1 Passbild 35x45mm (Name auf der Rückseite)
4. Kopie Autoführerschein (Vorder- u. Rückseite in Originalgröße)
5. Prüfungsgebühr 147,31 €
B.4 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung vorgesehen?
Die theoretische und praktische Prüfung werden an unterschiedlichen Tagen abgelegt. Ein evtl. nicht bestandener Prüfungsteil ist innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der ersten Teilprüfung abzulegen.
B.5 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
Die theoretische und praktische Prüfung werden an unterschiedlichen Tagen abgelegt. Die Reihenfolge entscheiden Sie selbst.
Ein evtl. nicht bestandener Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres ab Beginn der ersten Teilprüfung abzulegen.
B.6 Wo findet die Prüfung zum Sportbootführerschein statt?
Die theoretische Prüfung wird an einem vom Prüfungsausschuss jeweils festgelegten Ort durchgeführt (Beginn: i.d.R. 09:00 Uhr). Fragen sie dazu bitte ihren Kursleiter.
Die praktische Prüfung erfolgt auf ihrem Ausbildungsboot am Starnberger See.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie den Sportbootführerschein per Post zugesandt.
C. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen (Motor)
C.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
Die Theorieausbildung wird in einem Kombinationskurs für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen (Motor) absolviert.
Die praktische Motorbootausbildung erfolgt am Starnberger See. Die Stundenanzahl wählen sie selbst - je nach ihrem persönlichen Kenntnisstand. Wir empfehlen dringendst 2 Ausbildungsstunden.
C.2 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
Mindestalter 16 Jahre!
C.3 Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
1. Antragsformular Online mit PDF-Ausdruck (Anleitung dazu gibt es im Kurs), ausgefüllt und unterschrieben
2. Medizinischer Tauglichkeitsnachweis (Formblatt gibt es im Kurs)
3. 1 Passbild 35x45mm (Name auf der Rückseite)
4. Kopie Autoführerschein (Vorder- u. Rückseite in Originalgröße)
5. Prüfungsgebühr 129,71 €
C.4 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung vorgesehen?
Die theoretische und praktische Prüfung werden an unterschiedlichen Tagen abgelegt. Ein evtl. nicht bestandener Prüfungsteil ist innerhalb von 12 Monaten ab Beginn der ersten Teilprüfung abzulegen.
C.5 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
Die theoretische und praktische Prüfung werden an unterschiedlichen Tagen abgelegt. Die Reihenfolge entscheiden Sie selbst.
Ein evtl. nicht bestandener Prüfungsteil ist innerhalb eines Jahres ab Beginn der ersten Teilprüfung abzulegen.
C.6 Wo findet die Prüfung statt?
Die theoretische Prüfung wird an einem vom Prüfungsausschuss jeweils festgelegten Ort durchgeführt (Beginn: i.d.R. 09:00 Uhr). Fragen sie dazu bitte ihren Kursleiter.
Die praktische Prüfung erfolgt auf ihrem Ausbildungsboot am Starnberger See.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie den Sportbootführerschein per Post zugesandt.
D. Sportbootführerschein mit Geltungsbereich SeeSchStr und BinSchStr (Segel+Motor)
D.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung?
Die Theorieausbildung wird in einem Kombinationskurs für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen (Motor) absolviert.
Die Ausbildung für den Prüfungsteil "Spezifische Fragen Segeln" erfolgt in einem anschließenden Ergänzungskurs "Segeltheorie".
Die praktische Motorbootausbildung erfolgt am Starnberger See. Die Stundenanzahl wählen sie selbst - je nach ihrem persönlichen Kenntnisstand. Wir empfehlen dringendst 2 Ausbildungsstunden.
Die Praxisausbildung im Jollensegeln wird durch das Segelzentrum des ZHS der TU München auf dem Wassersportplatz der TUM in Starnberg, Unterer Seeweg 5, durchgeführt. Bis zur Prüfungszulassung der praktischen Segelprüfung wird ein Segelanfänger wohl 10-15 ganze Segeltage benötigen.
D.2. Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich?
Für den Segelteil ist das Mindestalter 14 Jahre vorgeschrieben! Für den Motorteil gilt das Mindestalter 16 Jahre!
D.3. Welche Antragsunterlagen gebe ich ab?
1. Antragsformular Online mit PDF-Ausdruck (Anleitung dazu gibt es im Kurs), ausgefüllt und unterschrieben
2. Medizinischer Tauglichkeitsnachweis (Formblatt gibt es im Kurs)
3. 1 Passbild 35x45mm (Name auf der Rückseite)
4. Kopie Autoführerschein (Vorder- u. Rückseite in Originalgröße)
5. Prüfungsgebühr 240,73 €
D.4. Welcher Zeitrahmen ist für die einzelnen Prüfungsteile vorgesehen?
Alle Prüfungsteile sind innerhalb von 12 Monaten abzuschließen.
D.5. Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
Nein, die Reihenfolge ist frei wählbar. Für die praktische Prüfung ist allerdings das gesamte theoretische Wissen Voraussetzung.
D.6. Wo findet die Prüfung statt?
Die theoretische Prüfung wird an einem vom Prüfungsausschuss jeweils festgelegten Ort durchgeführt (Beginn: i.d.R. 09:00 Uhr). Fragen sie dazu bitte ihren Kursleiter.
Die praktische Motorbootprüfung erfolgt auf ihrem Ausbildungsboot am Starnberger See, die praktische Segelprüfung am Segelzentrum der TU München (Wassersportplatz). Termine hängen dazu am Wassersportgelände aus.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten sie den Sportbootführerschein per Post zugesandt.
E. Sportküstenschifferschein / SKS
E.1 Wie und wo erfolgt die Ausbildung zum SKS?
Die gesamte Theorieausbildung teilt sich in einen Grundkurs (Sportbootführerschein), den Segeltheorie-Ergänzungskurs und den Aufbaukurs SKS.
Besitzen Sie bereits den Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen bzw. sie haben die Module dazu bestanden und Segelgrundkenntnisse, steigen sie direkt in den Aufbaukurs SKS ein.
Die praktische Ausbildung auf Yachten erfolgt in Törns auf großen Segelyachten Kategorie A an der istrischen Westküste in der nördlichen Adria (Beginn/Ende in Izola (SLO)).
E.2 Wie lange dauert ein SKS-Ausbildungstörn?
Wir garantieren auf unseren Törns eine Strecke von 150 sm / Woche. Zur Praxisprüfung sind 300 sm nachzuweisen. Wir empfehlen somit dringendst 2 Wochen Ausbildung. Unsere Prüfungserfolge sind hervorragend. Die Grundlage des Erfolgs besteht aus der zweiwöchigen Ausbildung (oder 2 einzelnen Wochen) und den eingesetzten Segellehrern bzw. erfahrenen Ausbildern.
E.3 Welche Prüfungsvoraussetzungen benötige ich für den SKS?
Mindestalter 16 Jahre und Besitz des Sportbootführerscheins mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen.
E.4 Welche Antragsunterlagen gebe ich für die Theorieprüfung SKS ab?
1. Antragsformular Online mit PDF-Ausdruck (Anleitung dazu gibt es im Kurs), ausgefüllt und unterschrieben
2. Kopie Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
3. 1 Passbild 35x45mm (Name auf der Rückseite)
4. Die Prüfungsgebühr 104,12 € (I.TP) bzw. 131,16 € (II.TP) überweise ich an den Prüfungsausschuss Bayern mind. 2 Wochen vor der Theorieprüfung; Abkz. "TP"= Teilprüfung
E.5 Welche Antragsunterlagen gebe ich für die Praxisprüfung SKS ab?
1. Antragsformular Online mit PDF-Ausdruck (Anleitung dazu gibt es im Kurs), ausgefüllt und unterschrieben
2. Kopie Sportbootführerschein mit Geltungsbereich Seeschifffahrtstraßen
3. 1 Passbild 35x45mm (Name auf der Rückseite)
4. Seemeilennachweis über mindestens 300 sm
5. Die Prüfungsgebühr von 221,57 € (II.TP) bzw. 194,53 € (I.TP) überweise ich bis spätestens 3 Wochen vor Törnbeginn an den Prüfungsausschuss Ausland des DSV; Abkz. "TP"= Teilprüfung
E.6 Welcher Zeitrahmen ist für die Prüfung SKS vorgesehen?
Die theoretische und praktische Prüfung sind innerhalb von 24 Monaten abzulegen.
E.7 Muss ich die theoretische Prüfung vor der praktischen Prüfung ablegen?
Nein, die Reihenfolge ist egal. Für die praktische Prüfung ist allerdings das gesamte theoretische Wissen Voraussetzung.
Eine praktische Prüfung ohne einen zumindest vorangegangenen Theorielehrgang empfehlen wir nicht.
E.8 Wo erfolgt die Prüfung zum SKS?
Die theoretische Prüfung wird in München-Neuaubing oder bei uns am ZHS-Gelände abgelegt. Für Termine sprechen Sie bitte mit Ihrem Kursleiter oder schauen sie unter dem Link "Termine".
Die praktische Prüfung findet am letzten Freitag (evtl. Donnerstag nachmittags) ihres Ausbildungstörns auf ihrer Ausbildungsyacht statt.
F. Praktische Törns auf Yachten
F.1 Gibt es außer den Ausbildungs- und Prüfungstörns noch weitere Törnangebote?
Wir gehen gerne außerhalb dieses Angebots auf Ihre ganz besonderen Wünsche ein (z.B. Kinder-, Familien-, Erlebnis-, Frauen- und Trainingstörns).
Zusätzliche Törntermine sind bei unserer kooperierenden Segelschule jederzeit möglich.
F.2 Wo finden unsere Törns und Prüfungen statt?
In der nördlichen Adria (Mittelmeer). Jeder Törn startet und endet in Izola (Slowenien). Die Fahrtroute richtet sich nach der Wetterlage und führt bei einwöchigen Törns meist fast bis zur Südspitze Istriens. Bei zweiwöchigen Törns ist die Fahrt in die Inselwelt bis maximal Rab oder Ilowik durchaus realistisch.
Die Wasserfläche vor der Marina Izola (Ausgangs- und Endpunkt des Törns) bzw. vor der Marina Umag und der großzügig angelegten Hafenbereiche sind für die Prüfung bei fast jeder Wetterlage bestens geeignet.
F.3 Dürfen auch Freunde, Bekannte oder andere Personen mitsegeln?
Natürlich! Bei uns sind alle herzlichst willkommen und können auf Wunsch auch an der Ausbildung teilnehmen. Sie sollten den Törn allerdings als aktiven Urlaub sehen und ab und zu bei den Manöverübungen die Prüflinge unterstützen.
F.4 Welche Kosten kommen tatsächlich bei einem Törn auf mich zu?
- Törngebühren (gemäß Ausschreibung)
- Bordkasse (begleicht Ausgaben an Bord wie z.B. Kraftstoff, Liegegebühren, Verpflegung, etc.; beträgt ca. 200 € / Woche; jedes Crewmitglied zahlt in die Bordkasse ein - Schiffsführer ausgenommen)
- Essen an Land (bezahlt jedes Crewmitglied selbst; Schiffsführer wird aus der Bordkasse verpflegt)
- Endreinigung 20 € / Person
- Kroatische Kurtaxe 20 € / Person
- Prüfungsgebühren siehe oben stehend
- An-/Abreise (erfolgt meist in Fahrgemeinschaften)
G. Funkzeugnisse
G.1 Benötige ich als Schiffsführer ein Funkzeugnis?
Ja! Ist ein Funkgerät an Bord, benötigt der Schiffsführer die Lizenz, die für die jeweilig an Bord vorhandene Funkanlage vorgeschrieben ist.
G.2 Was beinhaltet das LRC?
Das LRC beinhaltet auch das SRC. Der Binnenschifffahrtsfunk UBI ist nicht enthalten in LRC bzw. SRC.
G.3 Gilt das LRC auch in der Binnenschifffahrt?
Nein! Für den Binnenschifffahrtsfunk ist das UBI erforderlich.
G.4 Wie erfolgt die Funkausbildung für UBI, SRC und LRC?
Wir bieten einen Funkkurs SRC an einem Wochenende an. Direkt anschließend findet die Ergänzungsausbildung für UBI statt. Die Voraussetzungen für die UBI-Ergänzungsausbildung schaffen wir im Funkkurs SRC. Sie sparen somit Zeit und Kosten bei gleichem Erfolg!
LRC-Kenntnisse bieten wir als Aufbaulehrgang nach der SRC-Ausbildung an.