Fachkundenachweis (Kleiner Pyroschein)
Sachkundenachweis (Großer Pyroschein)
Ist eine Signalpistole Kal. 4 (26,5 mm) an Bord, muss der Schiffsführer den Sachkundenachweis (SKN) nach dem Waffen- und dem Sprengstoffrecht besitzen (Großen Pyroschein). Auf Charter- und Eignerschiffen sind seit vielen Jahren wegen großen rechtlichen Einschränkungen bei einem Grenzübertritt sowie erforderlichen Aufbewahrungspflichten auf dem Schiff keine Signalpistolen Kal. 4 (26,5mm) mehr an Bord.
Seit 1.1.2019 wird keine Munition für die Signalpistole Kal. 4 mehr hergestellt. Signalpistolen Kal. 4 sind auf Sportbooten somit auch nicht mehr vorhanden. Ein Sachkundenachweis mit einer vorgeschriebenen mindestens 7-8 stündiger Ausbildungszeit ist damit weder sinnvoll noch zeitgemäß. Wir bieten deshalb für den Sachkundenachweis keine Ausbildung und Prüfung mehr an.